Allgemeine Geschäftsbedingungen der Regina-A. Hesse Immobilien

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§ 1 – Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Regina Hesse Immobilien und ihren Kunden, soweit nicht etwas anderes vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Regina Hesse Immobilien gelten ausschließlich. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden von der Regina-A. Hesse Immobilien nicht anerkannt.

 

§ 2 – Vorkenntnis

Der Kunde erkennt das Angebot des Maklers als ursächlich für den Abschluss des Hauptvertrages an. Ist das im Exposé dargestellte Objekt bereits bekannt, so ist der Kunde verpflichtet unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen, unter Angabe der Quelle zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, so ist es ihm danach verwehrt, sich auf die Vorkenntnis zu berufen, d.h. er ist bei Ankauf, Anmietung oder Pacht verpflichtet die jeweilige Maklerprovision zu zahlen.

 

§ 3 – Maklercourtage

Sofern im Angebot eine Maklerprovision ausdrücklich nicht angegeben ist, beträgt die Maklerprovision bei Kauf von Grundbesitz 5,95% inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer vom Kaufpreis bei Wohnraumvermietung nur im Falle einer Beauftragung des Vermieters  2,38%  der Monatsnettomiete.

 

Die Maklerprovision ist bei Abschluss des Hauptvertrages zu entrichten. Der Empfänger ist auch dann in soeben beschriebener Weise provisionspflichtig, wenn anstelle des ursprünglich angestrebten Geschäfts ein anderer Vertrag zustande kommt oder der Empfänger einen Zuschlag in der Zwangsversteigerung erhält. Gleiches gilt, wenn von uns nachgewiesen oder vermittelte Verträge erweitert oder ergänzt werden, sofern ein räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht. 

 

Unsere Angebote sind nur für den Empfänger bestimmt, sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe mit dem Dritten ein Vertrag zustande, so ist der Kunde verpflichtet, Schadensersatz in Höhe der Maklerprovision zu zahlen, die angefallen wäre, wenn wir selbst den Dritten nachgewiesen oder vermittelt hätten.

 

Wir sind berechtigt, für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.

 

§ 4 –  Eigentümerangaben:

Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. Vermieter oder Verpächter stammen. Wir sind darum bemüht, richtige und vollständige Angaben zu erhalten und weiterzugeben. Es ist Sache des Kunden die Angaben umfassend auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben können wir jedoch nicht übernehmen.

 

§ 5 – Die Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Hannover.

 

 

 

 

Hannover, November 2017

Regina Hesse Immobilien

 

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